Dass Betriebskostenabrechnungen in erheblichem Umfang falsch sind, gehört nicht zu den neusten Erkenntnissen.
Aber dass der Vermieter eine Abrechnung erstellt, die ein Guthaben ausweist, und dass er dann diese Abrechnung nachträglich korrigieren darf, um doch noch Kasse zu machen, ist eine unerträgliche Benachteiligung von Mietern, die dadurch auch das Vertrauen zu Vermietern und Eigentümern verlieren.
Dass das höchste deutsche Gericht wieder einmal die Rechte der Vermieter stärkt, bei gleichzeitiger Einschränkung der Mieterrechte, ist mindestens eine völlig unverständliche Urteilsfindung (Az.: VIII ZR 296/09).
Die Mieter in Gütersloh haben unsere Unterstützung und volle Solidarität.