Die Mitgliederversammlung hat folgende Beitrags- und Gebührenordnung beschlossen:
Der Jahresmitgliedsbeitrag ist festgesetzt auf 30,– €
Die Aufnahme- und Verwaltungsgebühr beträgt einheitlich 7,50 €
Besondere Dienste: Belegprüfung, Wohnungsbesichtigungen, Verbraucherschutzberatung vor Ort, die hierfür anfallenden Aufwandsentschädigungen werden vertraglich vereinbart
Der Vereinsausschuss kann über Beitragserlassungen in besonderen Fällen entscheiden.


