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  • Beitragsordnung

    Die Mitgliederversammlung hat folgende Beitrags- und Gebührenordnung beschlossen:

    Der Jahresmitgliedsbeitrag ist festgesetzt auf 30,– €

    Die Aufnahme- und Verwaltungsgebühr beträgt einheitlich 7,50 €

    Besondere Dienste: Belegprüfung, Wohnungsbesichtigungen, Verbraucherschutzberatung vor Ort, die hierfür anfallenden Aufwandsentschädigungen werden vertraglich vereinbart

    Der Vereinsausschuss kann über Beitragserlassungen in besonderen Fällen entscheiden.