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  • Beschluss des Landgerichts Berlin bestätigt Skandalurteil des Amtsgerichts Spandau

    1.383,97 € kostet ein Informationsgespräch bei einem Anwalt.

    In einer eidesstattlichen Versicherung erklärte die Ratsuchende am 9. Juli 2014, dass sie, nach einer telefonischen Vereinbarung eines Termins in der Rechtsanwaltskanzlei in Falkensee, ein Informationsgespräch stattgefunden hat. Bevor eine 30-minütige Unterhaltung mit der Anwältin möglich war, ist ihr von der Mitarbeiterin eine so genannte Vereinbarung vorgelegt worden, aus der die Ratsuchende unter Punkt 4 erkennen konnte, dass eine Beratungsgebühr in Höhe von 190,- € vereinbart dei. Damit war die Ratsuchende einverstanden und hat diese Gebühr auch überwiesen. Sie erhielt dann aber ganz überraschend eine Vorschusskostenrechnung in Höhe von 3.323,55 €. Zwei Wochen später waren es nur noch 1.383,97 €, vier Wochen später machte die Anwältin ein Angebot in Höhe von 691,99 € und einige Wochen danach lag die Rechnung wieder bei 1.383,97 €. Allein diese Abfolge dürfte für einen normal gebildeten Durchschnittsbürger den Verdacht aufkommen lassen, dass es hier nicht nur nicht mit rechten Dingen zugeht, sondern eine Verbraucherin geschädigt werden soll. Um Ihnen, den Journalisten, es zu ermöglichen alles nachzuvollziehen, fügen wir die Vergütungsvereinbarung und die eidesstattliche Versicherung unserer Pressemitteilung bei. Die Vergütungsvereinbarung, aus der Sie die Summe 190,- € einwandfrei entnehmen können, muss im oberen Teil geschwärzt werden, da die betroffene Anwältin gern Mandanten und mitwirkende Personen mit juristischen Schritten überzieht.

    Wir betonen ausdrücklich, dass der Beschluss des Landgericht vom 9. Oktober 2015 als einen verbraucherunfreundlichen Akt darstellt und es bleibt nicht nur der Beigeschmack des legitimierten B… sondern hier ist unmittelbar von einem riesigen Justizskandal zu sprechen. Unsere harsche Kritik begründen wir damit, dass in den 30 Minuten, in denen noch nicht einmal Unterlagen vorgelegt worden sind, nur allgemeine und keine inhaltlichen Erörterungen getätigt wurden und Rechtsrat schon gar nicht erteilt werden konnte. Die Ratsuchende ist übrigens Frisörmeisterin und stellt sich zurecht auf den Standpunkt, a) hat ihr niemand über die Kosten etwas gesagt und b) stellt sie fest, dass sie mit ihren Kunden auch schon mal länger als 30 Minuten plaudern würde aber nie auf die Idee kommen könnte, hierfür auch noch Geld zu verlangen. Welche Schlussfolgerungen haben wir aus diesem Umstand zu ziehen? Na zumindest den: Bevor man etwas bei einem Anwalt unterschreibt, ist die Prüfung bei einem anderen Anwalt der beste Schutz. Denn wenn jemand die Not erkennt und die Hilfe erst anbietet, wenn er seinen Vorteil eingefahren hat, der kommt dem gleich, was Dante Alighieri (Philosoph) in einem Zitat so vortrefflich auszudrücken vermochte: „Wer eine Not erblickt und wartet, bis er um Hilfe gebeten wird, ist ebenso schlecht, als ob er sie verweigert hätte.“