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  • Mieterhöhung erfolgreich abgewendet

    Durch den Einsatz unseres Verbraucherschutzmobils und den geschulten Mitarbeitern ist es gelungen, in der Bewertung der Wohnung nach entsprechender Prüfung unter Hinzuziehung der wohnwertmindernden Merkmale und den wohnwerterhöhenden Merkmalen, unter Berücksichtigung des Berliner Mietspiegels die Mieterhöhung erheblich zu reduzieren. Dazu gab es auch eine gemeinsame zweite Begehung mit dem Vermieter und das Ergebnis ist immerhin für den Mieter beachtlich. Das Mieterhöhungsverlangen selbst konnte von 81,32 € abgesenkt werden auf 8,84 €. Hier zeigt sich deutlich, dass der Einsatz unseres Verbraucherschutzmobils, das für den Mieter nur eine geringe Aufwandspauschale bedeutet hat, von großem Nutzen war, denn die Jahreskaltmiete hat sich somit von 975,84 € Erhöhung gesenkt auf 106,08 €. Dieser Einzelfall zeigt, dass geforderte Mieterhöhungsverlangen von Vermietern nicht immer umfänglich gerechtfertigt sind. Daher empfiehlt sich eine akribische Überprüfung des Wohnstandards, und zwar in allen Merkmalgruppen, die der Berliner Mietspiegel zulässt. Je mehr Mieter von der Möglichkeit erfahren und Gebrauch machen, umso stärker können wir mit ihnen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass das Mietniveau auf ein Normalmaß festgelegt werden kann. In Anbetracht der Verschlechterung der Mietgesetze, den umfänglichen Ausführungsvorschriften und der sich nachteilig auswirkenden richterlichen Entscheidungen ist unser Bemühen nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein.