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  • Neue Regelung für Schrottimmobilienkäufe

    Für die Sensibilisierung des Themas „Schrottimmobilien“ danken wir dem Herrn 12-Tagesenator im Nachhinein herzlich, denn sein Nachfolger im Amt des Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann hat schon weinige Stunden nach seiner Amtseinführung erkannt, welche Regelungen erforderlich sind. Strengere gesetzliche Vorschriften sind erforderlich und zwar ganz im Sinne der Verbraucher.

    Die bisher recht schwammige Auslegung im Bürgerlichen Gesetzbuch und in den Richtli-nien der Notar-Kammer Berlin sollten so verändert werden, dass der beurkundende Notar dafür Sorge zu tragen hat, dass in jedem Fall mindestens 14 Tage zwischen der Beurkun-dung durch den Notar und der Übersendung des Notar-Vertrages gegenüber dem Käufer eingehalten wird.

    Wir, als einzige gemeinnützige und unabhängige Verbraucherschützer, fordern in diesem Zusammenhang ein Verbot der Aufspaltung von Kaufverträgen in Angebot und Annahme, dadurch würde gewährleistet werden, dass nicht nur der Käufer bei der Beurkundung anwesend sein muss, sondern auch der Verkäufer persönlich vor dem Notar erscheinen
    muss. Bei Unklarheiten im Vertrag kann dann der Käufer den Verkäufer im Beisein des Notars befragen, um Rechtssicherheit zu erhalten. Unser Präsidiumsmitglied Rechtsanwalt und Notar Eupen hat in dem Anhang zur
    Pressemitteilung die notwendigen Erläuterungen gegeben und dies vor dem Hintergrund als ein ausgewiesener Fachbuchautor im deutschen Mietrecht, erschienen im C.H. Beck-Verlag.

    Wir unterstützen ausdrücklich die Initiative von Verbraucherschutzsenator Heilmann und sind auch zukünftig bereit ihn in seiner Arbeit zu unterstützen. Die derzeitige Gesetzesla-ge lässt auf Bundes- und Landesebene im Allgemeinen für den Verbraucher sehr zu wünschen übrig.