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  • Berliner Mietspiegel 2011 oder Skandal Mietspiegel?

    Er ist schon deshalb fragwürdig, da dieser ohne wirkliche Beteiligung von betroffenen Mietern erarbeitet wurde. Dass es sich hierbei um einen wissenschaftlich qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d handeln soll, ist wohl nur für die Verantwortlichen nachvollziehbar bzw. bleibt ihr Geheimnis.

    Mitgewirkt haben: Gutachterausschuss, Sachverständige, Datenschutzbeauftragter, Richterin a.D. und das Statistische Landesamt Berlin-Brandenburg.

    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat sich dann das Ergebnis „anerkennen lassen“ und zwar von den Haus- und Grundstücksbesitzern, die in drei großen Vereinen organisiert sind. Dies ist noch nachvollziehbar, aber dass dann auch noch drei Mietervereine, die nach eigenen Bekundungen die Interessen der Mieter vertreten, hier ihre Anerkennung aussprechen ist gegenüber den betroffenen Mietern nur als Eklat zu bezeichnen und dies vor dem Hintergrund, dass mindestens 50 % der Mieterhöhungsverlangen nach § 558 falsch sind und einer ordentlichen Überprüfung nicht standhalten würden.

    Die Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein, wenn man die wohnwerterhöhenden Merkmale im Einzelnen berücksichtigt, wie z.B. Doppelhandwaschbecken, hochwertige Badmöbel, hängendes WC, Handtuchwärmer, Feuchtigkeitssensor im Badbereich oder hochwertige Fliesen, Feuchtraumlaminat oder Linoleum, Ceranfeld, Geschirrspüler, Wohnküche über 14 qm als Küchenraum. In der Wohnungsbewertung werden angeführt Isolierverglasung, Waschmaschine, Abstellraum, geräumiger Balkon(4 qm), Fußbodenheizung, getäfelte Wandverkleidung, Heizungsrohre unter Putz, Innenkamin, Breitbandkabelanschluss ohne vertragliche Bindung des Mieters an Dritte, Kaltwasserzähler ohne Kosten für Mieter. Es heißt weiter bei der Gebäudebeurteilung Fahrradabstellraum, Partyraum, Personenaufzug, Garage ohne zusätzliches Entgelt, Marmor im Eingangsbereich, neue Fassade, und Energieverbrauchskennwert unter 120 kWh/(m²a). Für das Wohnumfeld die Citylage mit Einkaufsmöglichkeiten, Kinderspielplatz, Sitzbänke, Ruhezonen, Müllstandsflächen mit Sichtbegrenzung und Villengegend.