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Art. 13 Grundgesetz soll eingeschränkt werdenHeute Morgen kam über den Rundfunk die Meldung, dass ein Bundestagsabgeordneter im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie in Deutschland den Artikel 13 Absatz 7 angesprochen hat, in dem geregelt ist, dass Eingriffe und Beschränkungen in die Privatsphäre bei besonderer Gefahrenlage wie die Bekämpfung von Seuchen möglich sein müssen. In dem Abschnitt 7 ist allerdings auch die Rede davon, dass eine solche Einschränkung aufgrund eines Gesetzes möglich ist. Der Politiker wies darauf auch hin und gerade wir als Verbraucherschützer müssen darauf achten, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung Bestandteil des GG bleibt und nur auf Ausnahmen beschränkt sein darf. Unsere Erfahrung zeigt uns, dass gerade die Vermieter oft diese Grenze überschreiten und nur durch unser Einschreiten werden solche Dinge verhindert, sowie zum Beispiel das Erstellen von Fotos, die dann später gegen den Mieter verwendet werden. Nur im besonderen Fall ist das Betreten der Wohnung möglich und dieser besondere Fall ist in Ziffer 7 geregelt. Zum Schutz aller Mieter in Deutschland müssen wir wachsam sein, damit das Gesetz nicht ausgehöhlt wird und Klarheit herrscht wie in diesem folgenden Zitat von Aristoteles: „Die Gesetze müssen sich nach den Verfassungen richten, nicht aber die Verfassungen nach den Gesetzen.“ |
Post date: 2020-10-28 10:00:56 Post date GMT: 2020-10-28 09:00:56 Post modified date: 2020-10-28 10:00:56 Post modified date GMT: 2020-10-28 09:00:56 |
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