Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V.
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6.000 Wohnungen pro Jahr – das kann doch nicht wahr sein!


Die voraussichtliche Planung von Neubauwohnungen pro Jahr in den Koalitionsverhandlungen so eingebracht, ist ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Der Zuzug von neuen Bürgern und die Verdrängung an den Stadtrand erfordern mindestens 25.000 neue Wohnungen pro Jahr und das auf unbestimmte Zeit, wobei sich der Bedarf sogar noch steigern dürfte. Von einem Signal für die Mieter zu sprechen ist geradezu absurd. Wo bleiben die Fachleute, die in solchen Verhandlungen das Sagen haben, wenn es Sie denn überhaupt gibt.
Die Aussetzung von Mieterhöhungen für 127.000 Mieter kommt ohnehin zu spät, denn die Mieten sind bereits derartig hoch, dass eine Kappungsgrenze genauso unwirksam ist wie die Mietpreisbremse.
Bei den sozial schwachen Mietern spielt die Höhe der Miete eine untergeordnete Rolle, denn die Kosten liegen meist bei der Bundesanstalt für Arbeit oder den Kommunen, also bei der Allgemeinheit. Der durchschnittliche Mieter wird keine Entlastung erfahren und bleibt auf der Strecke; das geschützte Marktsegment ist in vielen Bezirken gar nicht mehr vorhanden.
Der zuständige Spandauer Stadtrat erklärte auf einer Veranstaltung in der vergangenen Woche, dass es keinen Wohnungsleerstand mehr gäbe und somit ein Wohnungsnotstand eingetreten sei.
Über die Finanzierung der zum Teil unsinnigen Maßnahmen, die an der Mehrheit der Mieter vorbei geht, wird nichts Konkretes ausgesagt.
Die prekäre Wohnungssituation in unserer Hauptstadt ist noch wesentlich schlimmer als bisher vermutet, daher fordert unser Präsident das sofortige Einfrieren aller Mieterhöhungen bis zum Jahr 2020. Die Abschaffung des § 558 BGB, der Mieterhöhungen auch für marode Bauten und Wohnung mit erheblichen Mängeln vorsieht, sofortige Abschaffung der Modernisierungsumlage von 11% und dafür die tatsächlichen Kosten sozial verträglich in Anlehnung der Finanzierungsmöglichkeiten, die der Vermieter in Anspruch nehmen kann. Gleichzeitig fordert er die Nebenkosten nach sparsamen, wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzurechnen und auf 3,00 EUR festzuschreiben, als eine Kappungsgrenze, die von den Mietern sicher auch angenommen wird. Diese liegt im Rahmen des ortsüblichen und in Berlin in Ausrichtung und Anlehnung an den Berliner Mietspiegel 2015.
Unter dem Gesichtspunkt der Menschlichkeit und der Würde eines jeden Einzelnen fordert er die 100% Unterbringung von Obdachlosen und Wohnungslosen Bürgern in unserer Stadt.

Die vorgestellten Punkte einer möglichen Koalitionsvereinbarung werden aus Erfahrung den gewünschten Erfolg nicht bringen. Jedoch bringen sie uns zu dem Zitat von Konrad Adenauer: „Die Erfahrungen sind Samenkörner aus denen die Klugheit emporwächst.“

Für Rückfragen in der Sache erreichen Interessierte unseren Pressesprecher
Uli Ebermann unter 0170-272 89 77!
Post date: 2016-11-11 12:33:31
Post date GMT: 2016-11-11 11:33:31

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