Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. https://spandauer-mieterverein.de/2015/11/wohnraumversorgungsgesetz/ Export date: Thu Nov 21 10:27:46 2024 / +0000 GMT |
WohnraumversorgungsgesetzDie Verabschiedung dieses Gesetzes ist sicherlich ein kleiner Schritt in eine Richtung, die allerdings in Anbetracht der sich vergrößernden Notlage in unserem Ballungsgebiet Berlin größere Schritte erforderlich gemacht hätte. Erhebliche Zweifel kommen bei der sogenannten Kappung bis 30 % des Nettoeinkommens von Mietern auf, die zunächst einmal nur die Hoffnung in der Zukunft haben. Die soziale Ausrichtung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist eine Selbstverständlichkeit und dies hätte man schon in der Vergangenheit erwarten können. Welchen Sinn hätten sie auch sonst gehabt? Dass 55 % freiwerdender Wohnungen an Personen mit besonders niedrigem Einkommen vergeben werden sollen, zumindest von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, ist ein hohes Ziel, wird aber kurz und mittelfristig keine Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt haben, der ohnehin zurzeit immer weiter an Verknappung durch erheblichen Zuzug in unsere Stadt leidet. 30% als Sozialwohnungen bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auszuweisen bei Neubauten, ist völlig unzureichend. Hier muss der Prozentsatz aus der derzeitigen dramatischen Entwicklung für die Schaffung von neuen Wohnungen auf 100 % angehoben werden, denn teure Wohnungen haben wir ausreichend. Dass für die Wohnungsversorgung Berlin eine Anstalt öffentlichen Rechts gegründet werden soll, ist aus unserer Sicht eine völlig überflüssige Maßnahme, sie führt nur zu neuen bürokratischen Hemmnissen und zu Mehrausgaben bei den zu schaffenden Personalstrukturen und sie bindet insgesamt erhebliche Mittel in überflüssigen Bereichen, die anderweitig für Wohnraumschaffung eingesetzt werden könnten. Abhilfe könnte hier eine neue Abgrenzung der Senatsmitglieder im Hinblick auf ihre verantwortlich zu führenden Arbeitsbereiche schaffen. Dies wäre auch ein Zeitpunkt, den gesamten Komplex Verbraucherschutz endlich aus dem Ressort der Justiz herauszulösen und ein übergreifendes Ressort für Mieter und Verbraucher einem Senatsmitglied zu übertragen und wenn es erforderlich sein sollte ein neues Senatsressort zu schaffen, um den direkten Zugriff für den Senat zu garantieren bei gleichzeitiger Herauslösung des BER aus der politischen Verantwortung, die bisher nicht richtig wahrgenommen wurde und zukünftig ist dies auch nicht zu erwarten. Ein Sondervermögen zu gründen ist schon deshalb nicht erforderlich, da für Sonderausgaben entweder die Landes- oder die Bundesregierung zuständig ist. Dies ergibt sich aus der klugen Feststellung, dass derzeit viele Sondermittel in Milliardenhöhe zur Verfügung gestellt werden müssen, um den Zuzug nach Deutschland vernünftig zu organisieren und ermöglichen. Warum für die Bevölkerung, die Wohnraum sucht, Sondervermögen geschaffen werden soll erklärt sich nicht. Der Artikel 2 § 6 Mieterräte ist bei oberflächlicher Betrachtung zunächst positiv zu bewerten. Schaut man allerdings in die Vergangenheit, so haben ähnlich Konstrukte nie etwas wirklich verändert. Allein die Wahl von Mieterräten dürfte für die betroffenen Mieter mit ihren unterschiedlichen gesellschaftlichen Einbindungen schwierig sein eine Wahl zu treffen, die so ausgewogen ist, um tatsächlich das Richtige zu bewirken. An Unternehmensentscheidungen mitzuwirken, die Geld kosten, ist schon an sich eine wenig nachvollziehbare Vorstellung, die bestenfalls durch Beteiligung eine Alibifunktion hätte. Investitionsplanungen für den Aufsichtsrat vorzubereiten, auch hier dürfte das Wunschdenken im Vordergrund gestanden haben. Der § 6 mit seinen 1-7 Punkten ist möglicherweise ein gut gemeinter Vorschlag, die Umsetzung und die tatsächliche Beteiligung scheint aber mehr als fragwürdig zu sein. Auch die Entsendung eines Mitglieds des Mieterrats in den Aufsichtsrat landeseigener Wohnungsunternehmen ist nichts anderes, als sich durch die Hintertür die Zustimmung der Mieter einzuholen, die nun einmal ein Wohnungsunternehmen treffen muss. Also der § 7 Ziffer 1-3 ist bestenfalls dem guten Willen zuzuordnen, aber eine positive Änderung in Berlin lässt sich dadurch nicht ableiten. Die besten Ansprechpartner für alle Mieter in Berlin sind die Vereine und Verbände, die etwas von der Wohnungswirtschaft, den Mietgesetzen und den bestehenden mietgesetzlichen Regelungen verstehen und die Interesse der Mieter und Verbraucher jeweils im Fokus haben. Leider ist in den vergangenen Jahren sehr viel fehlgeleitet worden, da sich selbsternannte Mietexperten in ihrer Funktion den politischen Parteien angedient haben und somit ihren Einfluss oft nicht im Interesse der Mieter geltend gemacht haben, sondern eher an einer unübersichtlichen Gesetzgebung zum Teil mitgewirkt haben, die zum Nachteil der Mieter dann beschlossen wurden. Die derzeitige Erfahrung, die die Mieter und Verbraucher in unsere Stadt wahrnehmen müssen, zeigt, dass ein Umdenken und Neuorientierung in den verschiedensten Bereichen erforderlich ist. Das führt mich als Präsident des Vereins zu dem Zitat von dem Schriftsteller und Dramatiker Pigault Lebrun: „Die Fähigkeit, heute auch einmal anders zu denken als gestern, unterscheidet den Klugen vom Starrsinnigen.“ |
Post date: 2015-11-13 19:08:39 Post date GMT: 2015-11-13 18:08:39 Post modified date: 2015-11-13 19:08:39 Post modified date GMT: 2015-11-13 18:08:39 |
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