Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V.
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Polizeibeamter im Dienst mit Ruhestandsgehalt


Ein wohl einmaliger Fall in Berlin spielt sich zurzeit auf der öffentlichen Bühne ab. Der Polizeihauptkommissar Jochen A. wurde am 1. April 2013 (kein Aprilscherz) mit den Worten „Wir verzichten auf Ihre weitere Mitarbeit!“ von seinem Dienstvorgesetzten dem Abschnittsleiter 21 aus dem Dienst entfernt. Der völlig konsternierte Beamte sah keine andere Möglichkeit, als rechtlichen Beistand einzuholen und konsultierte den bekannten Fachanwalt Herrn Schmid-Drachmann. Die Klage lautete auf Wiedereinstellung und dieser wurde am 28. April 2014 stattgegeben. Rechtsanwalt Schmid-Drachmann teilte der Behörde mit, dass die Entscheidung des Gerichts auch sofort vollstreckt werden kann. Die Polizeibehörde gestattete dann den Dienstbeginn und legte ihn fest auf den 12. Mai 2014. Seitdem ist der Beamte wieder vollumfänglich im Dienst, aber erhält nur die Ruhestandsbezüge. Der Kürzungsbetrag beträgt ca. 1.000,-€. Dies ist eine nicht hinnehmbare Maßnahme der Polizeibehörde, die dem Innensenator von Berlin unterstellt ist. Hierzu ist noch anzumerken, dass der Beamte nicht seinen eigentlichen Fähigkeiten entsprechend eingesetzt, sondern mit Aufgaben betraut wird, die nicht seiner besonderen Situation der Schwerbehinderung entsprechen. Nach Rechtsanwalt Schmid-Drachmann hat der Dienstherr eine besondere Fürsorge und Schutzpflicht und die Schwerbehindertenvertretung der Behörde hat die ihm übertragene Aufgabe als die ungeeignetste überhaupt bezeichnet. Der Anwalt hat in einem Schreiben an die Behörde durchblicken lassen, dass wenn wiederum versucht wird, den Beamten in eine Dienstunfähigkeit zu bringen, behält er sich vor, Strafanzeige zu erstatten.

Wir als Verbraucherschutzverein waren bemüht, eine außergerichtlich Lösung in dieser schwerwiegenden personellen Angelegenheit herbeizuführen. Leider wurde uns ein weiterer Kontakt zu Herrn Polizeipräsident untersagt, durch die Zentrale Serviceeinheit Rechts- und Disziplinarangelegenheiten, die uns am 19. Mai 2014 darüber informierte, im Auftrag einer Mitarbeiterin D. S. Dieser Einzelfall scheint uns exemplarisch zu sein, im Umgang mit Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und auch mit Bürgern, die diese Gangart schon zu spüren bekommen haben. In Anbetracht der knappen eingeschränkten Personaldecke der Behörde und den unverhältnismäßig hohen Kosten, die bereits im sechsstelligen Bereich entstanden sind und die Gerechtigkeit noch nicht ihr Ziel gefunden hat führt uns der Fall zu dem 1 Korintherbrief 6,1: „Wie darf jemand sein Recht suchen vor den Ungerechten?“
Post date: 2014-07-17 17:30:05
Post date GMT: 2014-07-17 15:30:05

Post modified date: 2014-07-17 17:30:05
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