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Die 17 Positionen der Betriebskostenverordnung (BetrKV) müssen neu zugeordnet werden.



Das derzeit die Diskussion entfacht, die Umlagefähigkeit von Nebenkostenpositionen anzuzweifeln, steht vor dem Hintergrund explodierender Mieten und diese Entwicklung ist durch die Diskussion über die Mietpreisbremse schon seit einigen Jahren auf einem verhängnisvollen Weg. Die fortlaufende Mietenexplosion und die Gewinne der Vermieter zeigen deutlich, dass diese von ihrer Rendite sehr wohl auch die Kosten der Grundsteuer schon hätten längst seit Jahrzehnten übernehmen müssen. Wir jedenfalls fordern das seit fast 10 Jahren.

Eine weitere Position, die längst überfällig ist, dem Eigentümer zuzuordnen, ist die Gebäude- und Haftpflichtversicherung der Eigentümer. Denn letztendlich ist es sein Bauwerk und die Versicherung soll ihn vor einem Werteverlust schützen.

Die fest installierten Breitbandkabelanlagen gehören unserem Erachten nach ebenfalls zum Vertragsgegenstand, der mit vermietet wird. Die dafür erhobene Umlage ist geradezu unsinnig.

Die weiteren Kosten, die dem Vermieter zuzuordnen wären, sind aus unserer Sicht das Niederschlagswasser, dass in den Abwasserkanal geleitet wird; die Kosten einer Entwässerungspumpe oder sonstige Hebeanlagen, die zum Schutz des Eigentümers eingebaut wurden; die Kosten für den Personen- und Lastenaufzug, der unmittelbar in dem Gebäude integriert ist; die Kosten für Schornsteinreinigung, Kehrgebühren oder notwendige Messgebühren bei Gasetagenheizungen; Hauswartskosten, die nicht personenbezogen sind; Ungezieferbekämpfung und Sperrmüll. All das sind Kosten, die dem Eigentümer auferlegt werden müssten, denn auch die Sauberkeit des Gebäudes und somit die Vermeidung von Ungeziefer ist ihm zuzumuten. Sperrmüll der nicht zugeordnet werden kann, weil die Aufsichtspflicht des Vermieters nicht gegriffen hat, also die Sorgfaltspflicht nicht gegeben war, sind ihm ebenfalls zuzuordnen.

Gänzlich abgeschafft werden müssten die Ziffern 17 und 17, da sie teils veraltet und ohne Bedeutung sind und andererseits der Willkür Tor und Tür geöffnet ist.

So bleiben letztendlich nur die Positionen umlagefähig, die unmittelbar vom Mieter in Anspruch genommen werden, dazu gehören natürlich im Wesentlichen die Verbrauchskosten. Dies würde zu einer gerechten Aufteilung der Lasten und Kosten zwischen Eigentümer und der Mieterschaft führen.

Unsere Forderungen stehen im direkten Zusammenhang der gerechten Verteilung der Lasten und Kosten und sie führen uns zu dem Zitat von Giambattista Vico: „Gerechtigkeit ist die unbeirrbare Bemühung um den Nutzen der Gemeinschaft.“

Für Rückfragen in der Sache erreichen Interessierte unseren Pressesprecher unter 0170-272 89 77!

 

 


Post date: 2018-11-09 18:07:26
Post date GMT: 2018-11-09 17:07:26
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