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	<title>Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V.</title>
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	<description>Unsere Seite für Verbraucher- &#38; Mieterschutz und Gerechtigkeit.</description>
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		<title>Bericht aus dem Spandauer Gerichtssaal &#8211; Fortsetzungsserie</title>
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		<pubDate>Sun, 19 Feb 2012 13:16:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tobias Kilian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bericht aus dem Gerichtssaal]]></category>
		<category><![CDATA[Bericht]]></category>
		<category><![CDATA[Marcel J. Eupen]]></category>
		<category><![CDATA[Notar]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Spandauer Gerichtssaal]]></category>

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		<description><![CDATA[von Rechtsanwalt und Notar,  Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Marcel J. Eupen.
Ab sofort können Sie sich hier regelmäßig über akutelle Verhandlungen aus dem Spandauer Gerichtssaal informieren. Alle Artikel finden Sie unter der Kategorie: Bericht aus dem Gerichtssaal&#8230; <a href="http://spandauer-mieterverein.de/2012/02/bericht-aus-dem-spandauer-gerichtssaal-fortsetzungsserie/" class="read_more">[mehr lesen]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>von Rechtsanwalt und Notar,  Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Marcel J. Eupen.</p>
<p>Ab sofort können Sie sich hier regelmäßig über akutelle Verhandlungen aus dem Spandauer Gerichtssaal informieren. Alle Artikel finden Sie unter der Kategorie: <a href="http://spandauer-mieterverein.de/category/bericht-aus-dem-gerichtssaal">Bericht aus dem Gerichtssaal</a></p>
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		<title>Energie- und Betriebskostenabrechnung</title>
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		<pubDate>Sun, 19 Feb 2012 13:15:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tobias Kilian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bericht aus dem Gerichtssaal]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Spandau hat sich mit Urteil vom 28.09.2011 zum Aktenzeichen 4 C 161/11 zu den formellen Anforderungen an eine Betriebs- und Energiekostenabrechnung geäußert. Es verneinte einen Anspruch der Vermieterin auf restliche Betriebs- und Energiekosten. In dem Urteil heißt es wie folgt: „Grundsätzlich muss eine Abrechnung über diese Kosten den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entsprechen, also eine geordnete&#8230; <a href="http://spandauer-mieterverein.de/2012/02/energie-und-betriebskostenabrechnung/" class="read_more">[mehr lesen]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Spandau hat sich mit Urteil vom 28.09.2011 zum Aktenzeichen 4 C 161/11 zu den formellen Anforderungen an eine Betriebs- und Energiekostenabrechnung geäußert. Es verneinte einen Anspruch der Vermieterin auf restliche Betriebs- und Energiekosten. In dem Urteil heißt es wie folgt: „Grundsätzlich muss eine Abrechnung über diese Kosten den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entsprechen, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten; hierunter ist eine zweckmäßige und übersichtliche Aufgliederung der Rechnungsposten zu verstehen (vgl. BGH, GE 1982, 135; LG Berlin, GE 1991, 149). Dies erfordert in der Regel eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Mieteranteils sowie den Abzug der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen. Dabei muss die Abrechnung gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein (vgl. Schmidt-Futterer-Langenberg, Mietrecht, 10. Aufl., § 556 BGB Rn. 333).</p>
<p>a) Den vorbeschriebenen Anforderungen genügt die von der Klägerin erteilte Einzelabrechnung über die Energiekosten nicht. Wie vom Gericht bereits angesprochen, ist nicht verständlich, wie sich der 50%ige Verbrauchskostenanteil an den Heizkosten errechnet. Zugrunde gelegt werden insoweit insgesamt 35.207,80 kWh zu 2.094,89 EUR. Auf der Basis eines geschätzten Anteils der Beklagten von 7.988,83 kWh für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2008 (entsprechend einem Gesamtverbrauch von 22.191,20 kWh für 360 Tage) errechnet die Klägerin dann auf Seite 3 der Abrechnung (vgl. Bl. 70 d. A.) anteilige Kosten in Höhe von 475,34 EUR, ausgehend von einem Preis von (2.094,89 EUR: 35.207,80 kWh =) 0,059501 EUR pro Einheit. Woraus sich indes die Menge von 35.207,80 kWh ergibt, ist insbesondere unter Berücksichtigung des auf Seite 2 der Abrechnung (s. Bl. 69 d. A.) angenommenen Verbrauchs von (39.661 kWh und 21.144 kWh =) 60.805 kWh schlicht nicht zu begreifen. Auf welchem Rechenweg oder mithilfe welcher Methode insgesamt 60.805 kWh auf den Umlageschlüssel von 35.207,80 kWh heruntergebrochen werden, wird an keiner Stelle erläutert. Hierzu bringen auch die Ausführungen der Klägerin im Schriftsatz vom 14. September 2011 keinen weiteren Aufschluss. Dementsprechend können die insoweit angesetzten 475,34 EUR nicht zulasten der Beklagten veranschlagt werden. Rechnet man indes diesen Betrag aus den Gesamtkosten von 815,04 EUR heraus und verrechnet die von den Beklagten geleisteten Vorauszahlungen in Höhe von 292,56 EUR, ergibt sich kein Saldo und damit keine Nachforderung zugunsten der Klägerin.</p>
<p>b) Auch aus der Betriebskostenabrechnung kann die Klägerin keine Ansprüche herleiten, weil diese ebenfalls nicht ordnungsgemäß ist. Aus Sicht des Gerichts war die Klägerin vorliegend nicht berechtigt, die Gebäude X und Y und Z zu einer Wirtschaftseinheit zusammenzufassen, weil diese Vorgehensweise billigem Ermessen (§ 315 BGB) nicht entspricht. Nach den von der Rechtsprechung (vgl. BGH, GE 2010, 1682 ff., OLG Koblenz, GE 1990, 605 ff., zitiert nach juris) aufgestellten Grundsätzen darf der Vermieter eine Abrechnung der Nebenkosten auf der Grundlage einer Wirtschaftseinheit vornehmen, wenn mehrere von ihm verwaltete zusammenhängende Gebäude in Bauweise, Ausstattung, Größe und Nutzung vergleichbar sind. Streiten die Parteien um die Berechtigung der Umlage nach Abrechnungseinheit, muss der Vermieter die Voraussetzungen für die Bildung der Einheit darlegen und beweisen (vgl. Schmidt-Futter-Langenberg, a.a.O., § 556 a BGB Rn. 148). Dass die fraglichen Häuser weitgehend baugleich sind, hat die Klägerin schon nicht konkret behauptet. Allein der Umstand, dass sie zur gleichen Zeit geplant und errichtet wurden, genügt insoweit jedenfalls nicht. Zur Ausstattung der Baulichkeiten fehlt es ebenfalls an substantiiertem Vortrag. Dem gegenüber ist unstreitig, dass die Gesamtwohnfläche der Gebäude nicht gleich ist, wie schon aus dem Umstand folgt, dass die Räume in der X-Straße nur 215 qm groß sind, während sich die Fläche der anderen beiden Häusern auf zusammen (1.354,60 qm abzgl. 215,00 qm =) 1.139,60 qm beläuft. Zudem bestehen die Objekte X und Y aus vier und sechs Wohneinheiten, während die Gebäude in der Z-Straße eine 133,05 qm große Wohnung und Gewerberäume umfasst. Damit ist jedenfalls auch das Kriterium der gleichartigen Nutzung nicht erfüllt. Bis auf die Position Schornsteinfeger, Kabel und Grundsteuer werden indes auch die auf die Beklagten entfallenen Kosten nach der Gesamtfläche von 1.354,60 qm verteilt. Dies hält das Gericht aus den genannten Gründen für unzulässig.“</p>
<p>Das Urteil des Amtsgerichts Spandau belegt überzeugend, warum Mietern dringend anzuraten ist, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen von einem Experten überprüfen zu lassen.</p>
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		<title>Ordnungsgemäße Belegprüfung</title>
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		<pubDate>Sun, 19 Feb 2012 13:15:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tobias Kilian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bericht aus dem Gerichtssaal]]></category>

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		<description><![CDATA[In dem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Spandau zum Aktenzeichen 11 C 110/11 ging es u. a. darum, ob den Belegprüfern des Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. eine ordnungsgemäße Belegprüfung ermöglicht worden war oder nicht. Die Vermieterin behauptete, die Belegprüfer des Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. hätten von sich einseitig die Belegprüfung aus Zeitmangel abgebrochen. Dieser Behauptung widersprachen die Belegprüfer. Das&#8230; <a href="http://spandauer-mieterverein.de/2012/02/ordnungsgemase-belegprufung/" class="read_more">[mehr lesen]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Spandau zum Aktenzeichen 11 C 110/11 ging es u. a. darum, ob den Belegprüfern des Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. eine ordnungsgemäße Belegprüfung ermöglicht worden war oder nicht. Die Vermieterin behauptete, die Belegprüfer des Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. hätten von sich einseitig die Belegprüfung aus Zeitmangel abgebrochen. Dieser Behauptung widersprachen die Belegprüfer. Das Amtsgericht Spandau glaubte ihnen und wies die Klage mit Urteil vom 11.10.2011 ab. Das Amtsgericht Spandau argumentierte in seinem Urteil wie folgt: „Angesichts der gerichtsbekannten Akribie, mit der gerade der „Spandauer Mieterverein“ die Interessen seiner Mitglieder verfolgt, wie auch vorliegender Rechtsstreit zeigt, glaubt das Gericht nicht, dass deren Vertreter die Einsichtnahme aus freien Stücken endgültig abgebrochen hätten. Aus diesem Grunde kann eine gehörige Erfüllung des Einsichtsrechts aus § 259 BGB nicht festgestellt werden. Das hat zur Folge, dass der Beklagte bis zur Gewährung einer hinreichenden Einsicht den Ausgleich einer Nachforderung gem. § 273 BGB verweigern kann (grundsätzlich BGH, NZM 2006, 340, 342). Auf die Frage der inhaltlichen Richtigkeit der Kostenansätze kommt es daher gegenwärtig nicht an. Hierzu kann sich der Beklagte auch erst äußern, wenn seinem Beauftragten ausreichend Zeit zur Einsicht gegeben wurde. Den damit verbundenen besonderen Aufwand hat allein die Klägerin zu vertreten, da es in deren Verantwortungsbereich liegt, unübersichtliche Abrechnungskreise zu bilden und die Belege andernorts zu lagern.“</p>
<p>Ein beachtlicher Erfolg für den Mieter und ein schönes Kompliment für den Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. Immerhin stammt das Urteil von dem Vizepräsidenten des Amtsgerichts Spandau. Dieser bescheinigt dem Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. eine „gerichtsbekannte Akribie“.</p>
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		<title>Vermeintliche Beschädigungen</title>
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		<pubDate>Sun, 19 Feb 2012 13:15:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tobias Kilian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bericht aus dem Gerichtssaal]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Spandau hat mit Urteil vom 12.10.2011 zum Aktenzeichen 7 C 146/11 eine Klage der Vermieterin gegen deren ehemalige Mieter, die u. a. darauf gestützt war, dass Schadensersatz aufgrund von Schäden nach Auszug der Mieter geltend gemacht worden war, abgewiesen. Die Vermieterin berechnete ihren ehemaligen Mietern 33,50 EUR für die Überprüfung des alten Herdes, 470,00 EUR für die Anschaffung&#8230; <a href="http://spandauer-mieterverein.de/2012/02/vermeintliche-beschadigungen/" class="read_more">[mehr lesen]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Spandau hat mit Urteil vom 12.10.2011 zum Aktenzeichen 7 C 146/11 eine Klage der Vermieterin gegen deren ehemalige Mieter, die u. a. darauf gestützt war, dass Schadensersatz aufgrund von Schäden nach Auszug der Mieter geltend gemacht worden war, abgewiesen. Die Vermieterin berechnete ihren ehemaligen Mietern 33,50 EUR für die Überprüfung des alten Herdes, 470,00 EUR für die Anschaffung eines neuen Herdes und 85,00 EUR für die Demontage des alten sowie Lieferung und Montage eines neuen Herdes. Sie behauptete, die Tür des Herdes sei defekt, das Cerankochfeld stark zerkratzt und der Herd insgesamt stark verrostet. Der Lüftungsmotor der Dunstabzugshaube habe nicht mehr funktioniert. Eine Reparatur sei unwirtschaftlich gewesen. Das Amtsgericht Spandau folgte der Vermieterin nicht. Es argumentierte wie folgt: „Wegen der geltend gemachten Beschädigungen des Herdes und der Dunstabzugshaube stehen der Klägerin keine Schadensersatzansprüche gegen die Beklagten wegen einer Verschlechterung der Mietsache während des Mietverhältnisses durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch gem. §§ 280, 823 BGB zu. Die Klägerin hat bereits nicht den Zustand des Herdes und der Dunstabzugshaube substantiiert geschildert, der eine unsachgemäße bzw. unpflegliche Behandlung durch die Beklagten erkennen lässt. Normaler Verschleiß bzw. durch vertragsgemäßen Gebrauch bedingte Abnutzung hat der Mieter nicht zu ersetzen. Der geschilderte Zustand, insbesondere die defekte Herdtür, der verrostete Herd und der nicht funktionierende Lüftungsmotor, lassen eine Verletzung der die Beklagten treffende Sorgfaltspflichten nicht ohne Weiteres erkennen. Denn insoweit besteht keine Vermutung, dass die Beklagten für diese Schäden verantwortlich sind. Soweit die Klägerin das zerkratzte Cerankochfeld anführt, muss sie sich ihre aus dem als Anlage K 13 überreichten Rücknahmeprotokoll ergebene Erklärung zurechnen lassen. Hierin hatte sie festgehalten, dass es sich um „Nutzspuren“ handele, was wiederum auf einen normalen Verschleiß bzw. eine durch vertragsgemäßen Gebrauch bedingte Abnutzung hindeutet. Außerdem fehlt jeglicher Vortrag zum Zustand dieser Gegenstände zu Beginn des Mietverhältnisses, insbesondere zu Art, Alter, Fabrikat und Hersteller. Wie in der mündlichen Verhandlung mit der Klägerin erörtert, wäre hier ein Abzug „neu für alt“ vorzunehmen, weshalb es dieser Angaben bedurfte. Das Gericht sieht sich nicht imstande, die fehlenden Angaben im Rahmen einer Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO zu ersetzen.“</p>
<p>Der Entscheidung des Amtsgerichts Spandau ist zuzustimmen. Ein normaler altersgemäßer Verschleiß kann einem Mieter nicht angelastet werden.</p>
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		<title>Stillhalteabkommen</title>
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		<pubDate>Sun, 19 Feb 2012 13:15:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tobias Kilian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bericht aus dem Gerichtssaal]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Spandau hatte in dem Rechtsstreit zum Aktenzeichen 6 C 313/11 über folgenden Lebenssachverhalt zu entscheiden: Der Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. schrieb in seinem Prüfbericht zu einer Betriebskostenabrechnung aus dem Jahre 2009 an die zuständige Hausverwaltung und formulierte dabei wie folgt: „In den vorliegenden Fällen empfiehlt der Vorstand und die Prüfer, im Wege des außergerichtlichen Kompromisses eine Einigung&#8230; <a href="http://spandauer-mieterverein.de/2012/02/stillhalteabkommen/" class="read_more">[mehr lesen]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong>Das Amtsgericht Spandau hatte in dem Rechtsstreit zum Aktenzeichen 6 C 313/11 über folgenden Lebenssachverhalt zu entscheiden: Der Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. schrieb in seinem Prüfbericht zu einer Betriebskostenabrechnung aus dem Jahre 2009 an die zuständige Hausverwaltung und formulierte dabei wie folgt: „In den vorliegenden Fällen empfiehlt der Vorstand und die Prüfer, im Wege des außergerichtlichen Kompromisses eine Einigung zwischen den Mietvertragsparteien zu suchen. Der Vorstand steht für Vergleichsverhandlungen zur Verfügung und erwartet insoweit eine Stellungnahme bis zum 14. März 2011.“ Daraufhin antwortete die involvierte Hausverwaltung wie folgt: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir informieren Sie darüber, dass wir den o. g. Sachverhalt an die Rechtsabteilung des Eigentümers weitergeleitet haben und dass bis zur endgültigen Klärung der Saldobetrag aus der Nebenkostenabrechnung 2009 Ihres Mitglieds nicht angemahnt wird.“ Trotz dieser eindeutigen Zusage verklagte die Eigentümerin die maßgeblichen Mieter auf Zahlung. Das Amtsgericht Spandau wies die Klage mit Urteil vom 04.11.2011 ab und legte die Kosten des Rechtsstreits der Vermieterin auf. Es argumentierte wie folgt: „Dabei bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang die inhaltlichen Angriffe der Beklagten gegen die Betriebskostenabrechnung begründet waren. Die Beklagten waren jedenfalls zunächst nicht verpflichtet, eine etwaige Nachforderung zu begleichen. Der im Prüfbericht des Spandauer Mietervereins für die Beklagte zum Ausdruck gebrachte Wunsch nach einer gütlichen Einigung einerseits und das Schreiben der Hausverwaltung vom 7. März 2011 andererseits, wonach „bis zur endgültigen Klärung der Saldobetrag aus der Nebenkostenabrechnung 2009&#8230; nicht angemahnt“ werde, beinhaltet ein Stillhalteabkommen, das entweder die Klagbarkeit der Forderung vorübergehend ausschloss oder jedenfalls ein Leistungsverweigerungsrecht zugunsten der Beklagten begründete“.</p>
<p>Der Entscheidung ist zuzustimmen. Das Amtsgericht Spandau begründet überzeugend, dass die Vermieterin nicht hätte klagen dürfen.</p>
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		<title>Ein weiterer neuer Kooperationspartner</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 14:22:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tobias Kilian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Kooperation]]></category>
		<category><![CDATA[S.C. Schwarz Weiss Spandau 1953 e.V]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 14.02.2012 wurde eine weitere Kooperation mit dem S.C. Schwarz Weiss Spandau 1953 e.V und dem Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. vertreten durch das Präsidium und dem Vorstand der beteiligten Vereine vertraglich abgeschlossen und unterzeichnet. Beide Führungsgremien äußerten den unbeugsamen Willen das Bestmögliche aus dieser Kooperation der Spandauer Vereine herauszuarbeiten.
Dies ist eine weitere gesellschaftlich relevante Kooperation, neben den vielen&#8230; <a href="http://spandauer-mieterverein.de/2012/02/ein-weiterer-neuer-kooperationspartner/" class="read_more">[mehr lesen]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 14.02.2012 wurde eine weitere Kooperation mit dem S.C. Schwarz Weiss Spandau 1953 e.V und dem Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. vertreten durch das Präsidium und dem Vorstand der beteiligten Vereine vertraglich abgeschlossen und unterzeichnet. Beide Führungsgremien äußerten den unbeugsamen Willen das Bestmögliche aus dieser Kooperation der Spandauer Vereine herauszuarbeiten.</p>
<p>Dies ist eine weitere gesellschaftlich relevante Kooperation, neben den vielen anderen die der Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. bereits eingegangen ist. Diese Kooperation wird getragen von dem Gedanken, dass man gemeinsam mehr erreichen kann für die Bürger und Sportler als allein. In unserer Gesellschaft ist es notwendig geworden, dass sich Vereine, Organisationen und Verbände zusammentun, um etwas für die Bürger in unserer Gesellschaft zum Positiven hin zu verändern.</p>
<p>Die Kooperation ermöglicht es unter anderem auch die Freizeitfußballabteilung des Spandauer Mietervereins für Verbraucherschutz e.V. organisatorisch durch den Fußballverein Schwarz Weiss Spandau betreuen und verwalten zu lassen.</p>
<p>Für alle Beteiligten wird unsere Kooperation hoffentlich die Früchte tragen, die die Mitglieder der Vereine sich dadurch versprechen können. Es wird in Zukunft sicher noch das eine oder andere Erwähnenswerte aus dieser Zusammenarbeit hervorgehen, denn durch andere schon bestehende Kooperationen trägt sich der Gedanke der Gemeinsamkeiten vieler gesellschaftlicher relevanter Gruppen in unserer kommunalen Ebene in vielen Bereichen fort.  Alle Kooperationspartner sehen der Zukunft daher entsprechend positiv entgegen, denn wo andere nur durch viele Reden auffallen, da handeln wir im positiven Sinne für die Bürger, die mal Sportler oder Verbraucher sind, oder sogar beides.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verbraucherschutzjournal &#8220;Klarsicht&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Feb 2012 16:09:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tobias Kilian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab sofort bieten wir ihnen an, unser Verbraucherschutzjournal &#8220;Klarsicht&#8221; direkt an die Haustür geliefert zu bekommen.
Für einen geringen Kostenanteil, um Porto und Verwaltungsaufwandt abzudecken, erhalten Sie jedes Quartal die neueste Ausgabe.&#8230; <a href="http://spandauer-mieterverein.de/2012/02/verbraucherschutzjournal-klarsicht/" class="read_more">[mehr lesen]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab sofort bieten wir ihnen an, unser Verbraucherschutzjournal &#8220;Klarsicht&#8221; direkt an die Haustür geliefert zu bekommen.</p>
<p>Für einen geringen Kostenanteil, um Porto und Verwaltungsaufwandt abzudecken, erhalten Sie jedes Quartal die neueste Ausgabe.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Warnung vor Verbraucherschutzgemeinschaft – SGK Schutzgemeinschaft für</title>
		<link>http://spandauer-mieterverein.de/2012/02/warnung-vor-verbraucherschutzgemeinschaft-%e2%80%93-sgk-schutzgemeinschaft-fur/</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 20:14:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter Nohle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spandauer-mieterverein.de/?p=576</guid>
		<description><![CDATA[Die SGK versteht sich nach ihrem Selbstverständnis wie folgt:
„Wir sind Ansprechpartner für geschädigte Kapitalanleger. Wir wollen unsere Stimme in der Öffentlichkeit erheben, wo immer wir die Interessen der Anleger durch die Anbieter zweifelhafter Finanz- und Anlageprodukte gefährdet sehen. Wir wollen die Situation der geschädigten Kapitalanleger in der Öffentlichkeit bewusst machen“ (zitiert aus einem Schreiben der SGK vom 20.10.2008).
Der&#8230; <a href="http://spandauer-mieterverein.de/2012/02/warnung-vor-verbraucherschutzgemeinschaft-%e2%80%93-sgk-schutzgemeinschaft-fur/" class="read_more">[mehr lesen]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die SGK versteht sich nach ihrem Selbstverständnis wie folgt:<br />
„Wir sind Ansprechpartner für geschädigte Kapitalanleger. Wir wollen unsere Stimme in der Öffentlichkeit erheben, wo immer wir die Interessen der Anleger durch die Anbieter zweifelhafter Finanz- und Anlageprodukte gefährdet sehen. Wir wollen die Situation der geschädigten Kapitalanleger in der Öffentlichkeit bewusst machen“ (zitiert aus einem Schreiben der SGK vom 20.10.2008).</p>
<p>Der Spiegel spricht hingegen in seiner Ausgabe 25/2009, Seite 69, von „Mandantenschaufel“.</p>
<p>Im Jahre 2008 schrieb die SGK unaufgefordert diverse Käufer von Eigentumswohnungen unter der Überschrift an: „Projekt: Immobilien zur Altersvorsorge geeignet?“</p>
<p>In dem Schreiben heißt es sodann u.a.: „Wir haben ein Projekt gestartet, mit dem Arbeitstitel: Sind Immobilien zur Altersvorsorge geeignet?“ Am Ende des 4-seitigen Schreibens lautet es wie folgt: „Die Nutzung und Verarbeitung ihrer Daten erfolgt nach den Regelungen der Auftragsverwendung gemäß dem Datenschutzgesetz und geschieht im Rahmen eines wissenschaftlichen Projektes zur Erfassung des Umfanges und der Verbreitung denkmalgeschützter Immobilien.“</p>
<p>Dem Schreiben war sodann gleich ein 4-seitiger Fragebogen beigefügt.</p>
<p>Wir bezweifeln, dass es jemals ein derartiges wissenschaftliches Projekt gegeben hat, denn Verbraucher, die den Fragebogen an die SGK zurücksendeten, erhielten wenig später ein Schreiben, in dem es u.a. wie<br />
folgt hieß:</p>
<p>„Ihre Unterlagen werden wir zur kostenlosen rechtlichen Prüfung an die mit uns, in dieser Sache, kooperierenden Rechtsanwälte weiterleiten, diese werden Ihnen das Ergebnis der Prüfung direkt zukommen lassen.“</p>
<p>Tatsächlich meldete sich sodann eine große Berliner Rechtsanwaltskanzlei mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kapitalanlagerecht und Bankenhaftung schriftlich bei dem Verbraucher und bot die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch an.</p>
<p>Uns liegen die maßgeblichen Schreiben der SGK vom 20.10.2008 nebst Fragebogen, vom 05.11.2008, vom 12.11.2008 sowie der Rechtsanwaltskanzlei vom 05.12.2008 in Fotokopie vor.</p>
<p>Aufgrund des Inhalts der Schreiben sowie der Vorgehensweise der SGK können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass es der SGK nicht vordergründig um den Verbraucherschutz geht, sondern sie tatsächlich als „Mandantenschaufel“ fungieren. Dies ist für uns als gemeinnützigen Miet- und Verbraucherschutzverein unerträglich. Verbraucherschutz ist ein äußerst sensibles Thema, welches nicht in die falschen Hände geraten sollte.</p>
<p>Überzeugen Sie sich selbst von den Machenschaften der SGK durch Inaugenscheinnahme der Webseiten.</p>
<p><a href="http://www.youtube.com/watch?v=UtFah7Ep-vw">http://www.youtube.com/watch?v=UtFah7Ep-vw</a></p>
<p><a href="http://www.myvideo.de/watch/6880105/RA_Resch_SGK_Schutzgemeinschaft_fuer_geschaedigte_Kapitalanleger_e_V_Mandantenfang_Teil2_">http://www.myvideo.de/watch/6880105/RA_Resch_SGK_Schutzgemeinschaft_fuer_geschaedigte_Kapitalanleger_e_V_Mandantenfang_Teil2_</a></p>
<p>Die Inhalte dort sind nicht in Einklang zu bringen mit dem, was das zuständige Vorstandsmitglied der SGK am Rande des zurzeitlaufenden Strafprozesses verlautbaren lässt.</p>
<p>Hierzu passt vortrefflich ein Zitatvon George Bernard Shaw: Die Liebe zur Ehrlichkeit ist die Tugend des Zuschauers, nicht die der handelnden Personen.</p>
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		<title>Die maßlosen Energiekonzerne</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 20:13:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter Nohle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Energieressourcen unserer Erde werden schamlos ausgebeutet und die Großmultis stecken sich Milliardengewinne in die eigene Tasche und wir Verbraucher zahlen die Zeche. Die Konzerne Total und BP melden Gewinne von zusammen 42 Milliarden Euro und trotz dieser Maßlosigkeit von einigen wenigen steigt bei uns der Heizölpreis kräftig an. Die politisch Verantwortlichen schauen tatenlos zu, wie eine unverantwortliche Ausbeutung unseres&#8230; <a href="http://spandauer-mieterverein.de/2012/02/die-maslosen-energiekonzerne/" class="read_more">[mehr lesen]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Energieressourcen unserer Erde werden schamlos ausgebeutet und die Großmultis stecken sich Milliardengewinne in die eigene Tasche und wir Verbraucher zahlen die Zeche. Die Konzerne Total und BP melden Gewinne von zusammen 42 Milliarden Euro und trotz dieser Maßlosigkeit von einigen wenigen steigt bei uns der Heizölpreis kräftig an. Die politisch Verantwortlichen schauen tatenlos zu, wie eine unverantwortliche Ausbeutung unseres Planeten noch forciert wird, zum Wohle einiger Weniger, die ihre Konten in Monaco, Lichtenstein, Luxemburg, Schweiz oder kleinen Inselstaaten angelegt haben.</p>
<p>Hier wird offensichtlich vergessen, dass die Erde nicht der Besitz Einzelner sein kann und sein darf. Interessant ist auch das Zusammenspiel von steigenden Heizölpreisen mit dem Rohrölpreis, der für den Gewinn der Branche verantwortlich zu senien schient, so die offiziellen Wirtschaftsnachrichten.</p>
<p>Während die Grundversorgungsgüter insgesamt steigen und die Menschen weniger Geld für sonstige Dinge haben, fordert die Verbraucherschutzministerin Aigner, die Verbraucher sollten mehr ausgeben für Lebensmittel und nicht so stark auf den Preis achten, vielleicht ist ihr ja entgangen, dass die Armut in Deutschland ein solches Konsumverhalten nicht zu lässt. Dies ist wohl nur denen vorbehalten, die sich auf Kosten anderer die Taschen füllen und gern auch mal durch Vorteilsnahme, Korruption und Amtsmissbrauch.</p>
<p>Eine erfreuliche Ausnahme bildet hier Frau von der Leyen, die in Vertretung anderer, die es offensichtlich verabsäumt haben, jetzt für spürbare Lohnerhöhungen oberhalb der Inflationsrate fordert. Sie hat damit offensichtlich die Verbraucher im Blick, die damit in die Lage versetzt werden, die Energiekonzerne weiter zu füttern.</p>
<p>Wie zutreffend ist hier das Zitat von H.C. Buch: <em>Der Hinweis auf Ausbeutung und Unterdrückung in einem Teil der Welt rechtfertigt nicht Ausbeutung und Unterdrückung in einem anderen Teil der Welt.</em></p>
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		<title>Tausendfacher Schimmelbefall</title>
		<link>http://spandauer-mieterverein.de/2012/02/tausendfacher-schimmelbefall-2/</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 20:11:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter Nohle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die jetzige Wetterlage trägt sicherlich auch dazu bei, dass vermehrt Feuchtigkeit an Fenstern und starker Schimmelbefall in den Wohnungen festzustellen ist. Um den Betroffenen einen Überblick zu geben, werden wir ab Mitte Februar auf unserer Homepage eine Fotodokumentationsreihe präsentieren, damit eine breite Öffentlichkeit Kenntnis davon erlangen kann, wie es Hunderttausenden von Berliner zur Zeit geht. Und das übrigens seit vielen&#8230; <a href="http://spandauer-mieterverein.de/2012/02/tausendfacher-schimmelbefall-2/" class="read_more">[mehr lesen]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die jetzige Wetterlage trägt sicherlich auch dazu bei, dass vermehrt Feuchtigkeit an Fenstern und starker Schimmelbefall in den Wohnungen festzustellen ist. Um den Betroffenen einen Überblick zu geben, werden wir ab Mitte Februar auf unserer Homepage eine Fotodokumentationsreihe präsentieren, damit eine breite Öffentlichkeit Kenntnis davon erlangen kann, wie es Hunderttausenden von Berliner zur Zeit geht. Und das übrigens seit vielen Jahrzehnten. Die Betroffenen werden immer wieder von den Vermietern und Hausverwaltungen hingewiesen auf falsches Heizungs- und Lüftungsverhalten. Leider haben in den letzten 20 Jahren die Organisationen, die den Mietern hätten helfen können, in einem erschreckenden Ausmaße versagt über das Warum darf spekuliert werden. Bauämter und Gesundheitsämter haben ebenfalls nicht das Erforderliche bewirken können. Den Mietern bleibt oft nur die Wahl sich eine andre Wohnung zu suchen, aber für den nächsten Mieter ist das gleiche Problem sofort wieder vorhanden.</p>
<p>Statt die Ursache zu bekämpfen und durch Instandsetzung zu beseitigen, wird mit dubiosen Mitteln der Schimmel oberflächlich abgewischt und dann mit sogenannter schimmelhämmender Farbe überstrichen, welch ein Irrsinn und wie verantwortungslos dies ist, ergibt sich aus der Tatsache, dass Schimmel schwere gesundheitliche Auswirkungen gerade auch auf Kleinkinder und Heranwachsende hat. Uns liegen Fälle vor, wo Mieter und Nachmieter gemeinsam zu uns in die Sprechstunden gekommen sind und uns berichtet haben, dass die Vermieter jeweils nur kurz die Wände geweißt haben, um wenige Wochen später die Mieter für den Schimmelbefall verantwortlich zu machen.</p>
<p>Durch modernste Messgeräte stellen wir immer wieder fest, dass ausschließlich die Bausubstanz und das Bauwerk an sich die einzige Ursache für den Schimmelbefall ist. Uns liegen Gerichtsgutachten vor, in denen dies nachgewiesen wurde. Vielfach tragen auch falsche Fensterelemente mit ihren untauglichen Glasscheiben zu diesem Schimmelfall bei. Manche Vermieter schummeln sich aus dieser Verantwortung, in dem sie einer Mietminderung zustimmen, um der Beseitigung aus dem Weg zu gehen. In welch einer Gesellschaft leben wir eigentlich, wo die Gier vor Gesundheit geht.</p>
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