Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V.
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Zwangsabgabe der GEZ-Gebühr vor dem Scheitern


Urteil: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332

Die zuständigen Rundfunkanstalten der einzelnen Bundesländer sind für den Gebühreneinzug und seit 2013 müssen alle Haushalte zwangsweise die Rundfunk und Fernsehgebühr entrichten, auch wenn sie keine Rundfunk- und Fernsehempfänger besitzen. Deshalb sprechen wir Verbraucherschützer von einem Zwangsgesetz, dass auch für die verpflichtend ist, bei denen es eigentlich keinen Anspruch abzuleiten gibt. Juristisch betrachtet fehlen die Voraussetzungen um eine solche Gebühr entrichten zu müssen. Der Gesetzgeber hat hier in die demokratischen Grundrechte der Bürger eingegriffen, da diese möglicherweise selbst entschieden haben, auf den Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen zu verzichten.
Dies scheint nebenbei bei dem heutigen Angebot für den Einen oder Anderen auch nachvollziehbar zu sein.
Das Urteil, welches wir Ihnen näher bringen wollen, zeigt die Schwierigkeiten die sich bei der Vollstreckung von Titeln durch die Behörden ergeben. Es beginnt schon mit der korrekten Zusendung eines Bescheides und den in Folge notwendigen Schreiben. Für den zuständigen Gerichtsvollzieher ist das auch eine unhaltbare Situation zur notwendigen Zwangsvollstreckung.
Ob es sich bei den Öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten eines Bundeslandes um eine Behörde handelt, die Vollstreckungsanordnungen verlauten darf, ist mehr als zweifelhaft. Im Urteil heißt es unter anderem: „...auch unter dem Aspekt der Grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit fehlt der Gläubigerin die Behördeneigenschaft.“, dem haben wir als Verbraucherschützer nichts hinzuzufügen.
Die Zwangseinziehung per Gesetz führt uns zu dem Zitat von Carlos von Tschudi: „Jeder Zwang lockert sich selbst mit der Zeit oder wird gesprengt.“

Freier Journalismus ist nur möglich, wenn alle Fernseh- und Rundfunksender ohne Ausnahme privatisiert sind und sich selbst durch entsprechende Vertrags- und Sendegebühren sowie Werbeeinnahmen tragen können. Beispiele hierfür sind bereits vorhanden, Private Fernsehsender und Anbieter mit eigenen Paketen, die besondere Anbieterstrukturen für den Fernsehkonsumenten anbieten.
Es darf nicht übersehen werden, dass Journalisten, die staatlich per Gesetz finanziert und gleichzeitig durch Rundfunk- und Fernsehbeiräte kontrolliert werden, die von Parteivertretern besetzt sind, nicht die notwendige Unabhängigkeit haben können. Das Versprechen auf Pressefreiheit führt uns zu dem Zitat von Johann Wolfgang von Goethe: „Gesetzgeber oder Revolutionäre, die Gleichsein und Freiheit zugleich versprechen, sind Phantasten oder Scharlatane.“

Für Rückfragen in der Sache erreichen Interessierte unseren Pressesprecher
Uli Ebermann unter 0170-272 89 77!
Post date: 2016-10-13 06:27:51
Post date GMT: 2016-10-13 04:27:51

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