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    Kurz nach den Wahlen wurde ein neues Amt geschaffen: „Das Landesamt für Wohnraumversorgung“.
    Genau genommen also der erste falsche Schritt in die falsche Richtung.
    Wenn pro Jahr 25.000 Wohnungen fehlen und nur 6.000 beschaffen werden sollen, ist ein solches Amt so überflüssig ein Kropf. Ein Stadtrat aus Spandau verkündete vor ca. vier Wochen, es gäbe keine freien Wohnungen und daraus ergibt sich der Wohnungsnotstand. Diesen Notstand dann versorgen und verwalten zu wollen, ist ja wohl abenteuerlich. Dieses Amt ist wohl eher als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Not leidende Parteimitglieder und Parteiparlamentarier geeignet. Weiter auf den 28 Seiten des Koalitionsvertrages heißt es, dass die soziale Wohnraumversorgung durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sichergestellt werden soll. Die Erfahrung zeigt, dass gerade die städtischen Gesellschaften geradezu flächendeckend Mieterhöhungsverlangen nach § 558 oder Erhöhungen nach einer erneuten Wirtschaftlichkeitsberechnung an die Bewohner stellen.
    Auf Seite 11 und 12 des Bereichs „Wohnen“ werden besonders die Genossenschaftsgründungen, Bewohnergenossenschaften und Mietergenossenschaften ausgewiesen. Dies bedeutet zum Teil, dass die Mieter in ihren maroden Wohnungen z. B. im Falkenhagener Feld in Spandau Genossenschaftsanteile erwerben sollen, um dann selbst aus den maroden Bauten zu Genossenschaftsbedingungen diese Häuser zu sanieren, von denen andere 50 Jahrelang mit Milliardengewinnen profitiert haben.
    Mit einigem Unverständnis muss man dort auch lesen, dass die Koalition jetzt beschlossen hat, staatliche Anlaufstellen für Mieter zu schaffen. Hier sollen die Bürger ihre Miethöhen und Bescheide überprüfen lassen können.
    Dann haben wohl die Mietervereine aus der Sicht des Senats versagt, oder?
    Die Mieter werden sich nicht von diesen sogenannten staatlichen Beratungsstellen blenden lassen, denn sie werden sicherlich mit Mitarbeitern die durchaus aus großen Mieterverbänden kommen könnten besetzt sein, welche jahrelang Zustimmung zur Senatspolitik gegeben haben und dort als Berater in den politischen Gremien aufgetreten sind. Diesen Vertretern trifft eine erhebliche Mitschuld bezüglich der skandalösen Entwicklung auf den Berliner Wohnungsmarkt.

    In der Bewertung der einzelnen Bausteine aus dem Koalitionsvertrag komme ich als Präsident des Spandauer Mietervereins für Verbraucherschutz e. V. zu der festen Überzeugung, dass diese zum scheitern verurteilt sind. Sie geben das gleiche jämmerliche Bild ab, dass auch schon die Mietpreisbremse auf die Leinwand flackern ließ. Der gesamte Koalitionsvertrag ist keine Wohltat, sondern ein in sich begründeter Irrtum.

    Dies führt uns zu dem Zitat des Philosophen und Theologen Thomas von Aquin: „Die größte Wohltat, die man einem Menschen erweisen kann, besteht darin, dass man ihm vom Irrtum zur Wahrheit führt.“

    Für Rückfragen in der Sache erreichen Interessierte unseren Pressesprecher
    Uli Ebermann unter 0170 – 2728977!