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  • Auswirkungen durch die Gesundheitspolitik

    Der Verbraucherschutz im Allgemeinen rückt in den zentralen Mittelpunkt der Bürger, wenn es um die Gesundheit geht.
    Wegen eines Rückenleidens befindet sich eine, im Rentenalter befindliche Patienten in ärztlicher Behandlung und trägt seit Jahren eine Spinomed-Bandage. Der behandelnde Facharzt stellte eine Bescheinigung, selbstverständlich gegen eine Gebühr, für die Kostenübernahme durch den betroffenen Träger aus, es handelt sich hierbei um die Deutsche Rentenversicherung und der damit verbundenen Knappschaft. Nach sechs Wochen kam dann die Mitteilung, dass die Angelegenheit der Rechtsabteilung übergeben wurde. Der medizinischen Leistung wurde widersprochen und der Widerspruchbescheid (Ablehnung der Kosten) kam zwei Monate später.

    Es wurde das Berliner Sozialgericht eingeschaltet und die Patientin musste eine Erklärung zur Schweigepflicht für die betroffenen Ärzte abgeben, denn nur wenn sie entbunden sind, dürfen sie sich in der Sache äußern. Es begann ein umfangreicher, unsinniger Schriftverkehr, der bis zum heutigen Tag andauert. Dies bedeutet, dass die Patientin so gut wie unversorgt ist, wenn man davon absieht, dass sie die alte, ausgeleierte Bandage weiter tragen muss; ihre Beschwerden größer werden und die Schädigung ihrer Gesundheit ihren Lauf nimmt.

    Dieser Fall zeigt die Ungerechtigkeit in unserer Gesellschaft, Menschen die ihre Arbeitskraft zur Verfügung gestellt haben werden jetzt nach einem langen Arbeitsleben im Stich gelassen. Offensichtlich weil das Geld für andere Angelegenheiten im Gesundheitssystem benötigt werden. Hierbei muss man bedenken, dass es sich um Kosten in Höhe von knapp 400,00 EUR handelt.
    Da kommt man schnell zu dem Zitat von Werner Kollath: „Gesundheit entsteht nicht durch krampfhaftes Wollen, sondern durch Nichtwollen des Falschen.“

    Für Rückfragen in der Sache erreichen Interessierte unseren Pressesprecher
    Uli Ebermann unter 0170 272 89 77!