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  • Nebenkostenabrechnungen und die Belegeinsichten

    An Dreistigkeit sind ein Eigentümer und die dazugehörige Hausverwaltung nicht mehr zu übertreffen.

    Nach derzeitiger Rechtslage und höchst richterlichen Entscheidungen, steht es dem Mieter zu, die Originalbelege einzusehen, um den Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung inhaltlich zu begründen und somit die Rechtmäßigkeit einer Abrechnung ggf. zu belegen.

    Ein bisher einmaliger Vorgang in den letzten Jahren ist eine Verwaltung in Berlin, die statt die Angekündigten Belegeinsichten durch einen Bevollmächtigten eines Mieters immer wieder zurückzuweisen, den Einlass in der Geschäftsstelle den angereisten Belegprüfern zu verweigern.

    Der Gipfel der Unverschämtheit ist die Dreistigkeit, die Willkür und Arroganz einer Rechtsanwaltskanzlei, die dann einen Mieterverein, der gemeinnützig ist, mit Unterlassungserklärungen zu bombardieren und durch hohe Strafzahlungen in der Gestalt anzugreifen, den Verein zu vernichten. Noch schlimmer ist es dann, wenn darüber berichtet wird, wiederum schlimmste Drohgebärden der Rechtsanwaltskanzlei erfolgen, sodass Pressemitteilungen zurückgezogen werden mussten. Hierbei wird nicht nur in das Recht der Mieter und Verbraucher eingegriffen, sondern hier wird im Grundsatz die freie Meinungsäußerung untersagt, durch eine Anwaltskanzlei, die durch Willkür Rechte Dritter beschneiden will. Dieser Anwaltskanzlei kann man nur das Zitat von Hesiod entgegenhalten: „Achte das Recht und meide den Frevel.“