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  • Berliner Senat beschließt: „Mietpreisbremse“ tritt ab 1. Juni 2015 in Kraft!

    In seiner heutigen Sitzung hat der Berliner Senat erwartungsgemäß beschlossen, dass die viel diskutierte „Mietpreisbremse“ ab dem 01. Juni 2015 in Kraft treten soll. Eine entsprechende Landesverordnung wurde erlassen.

    Was ändert sich ab dem Juni 2015 konkret?

    Vermieter einer Wohnung dürfen bei Wieder- bzw. Weitervermietung künftig maximal eine Miete verlangen, die dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich ein Spanne von 10 % entspricht. Konkret heißt das, dass einer (weiteren) rasanten Mietentwicklung „nach oben“ bei Neuvermietung wie in der jüngsten Vergangenheit (Steigerungen um 30 % und mehr) nunmehr zunächst ein Riegel vorgeschoben wurde. Ein Blick in den Mietspiegel Berlin lohnt sich daher zukünftig noch mehr als jetzt ohnehin schon. Zu beachten ist, dass Neubauten von der „Mietpreisbremse“ ausgenommen sind, wobei als „Neubauten“ iSd. Verordnung alle nach dem 01.10.2014 errichteten Gebäude gelten sollen. Die Verordnung des Senats bezieht sich nur auf zukünftige Weitervermietungen, d.h. auf Vermietungen ab dem 01.06.2015. Die Regelung gilt zunächst für 5 Jahre, also bis Ende Mai 2020; Stadtentwicklungssenator Geisel stellte aber bereits jetzt eine Verlängerung über das Jahr 2020 hinaus in Aussicht. Änderungen gibt es auch im Maklerrecht: Ab dem 01.06.2015 gilt das sog. „Bestellerprinzip“, d.h. es muss nur der zahlen, der den Makler beauftragt hat. Damit ist endlich mit der gegenteiligen, aber in Berlin seit Jahren üblichen Praxis, dass der Mieter auch für die Maklerkosten „bluten muss“, Schluss.

    Der Spandauer Mieterverein begrüßt diese gesetzliche Entwicklung ausdrücklich. Wir stehen unseren Mitgliedern und natürlich auch allen anderen Interessierten auch in Zukunft zur Verfügung, wenn es gilt, die aktuelle Miete zu überprüfen oder die korrekte Miethöhe aufzufinden. Unsere Erfolge in der Vergangenheit sprechen für sich.

    Der Präsident des Spandauer Mietvereins Heinz Troschitz begrüßt die neue Verordnung, die „Mietpreisbremse“, als „längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung“, ihm geht die Initiative des Senats aber nicht weit genug. Zitat Troschitz: „Die „Mietpreisbremse“ ist ein guter Anfang. Wir fordern von der Politik jedoch weitere Maßnahmen, um die Mieterrechte stärker als zuletzt zu garantieren. Dabei sollten z.B. solche Vorschläge, wie eine Beschränkung der Möglichkeit der Umlage der Modernisierungskosten (umlegbar iHv. 11 % jährlich) lediglich für die Zeit, bis die Modernisierungskosten vom Eigentümer getilgt sind, endlich aufgriffen werden!“.