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Der Berliner Mietspiegel ist eine Katastrophe!



Sagen wir seit 5 Jahren und Prof. Dr. Walter Krämer seit gestern!

Wir erweitern die Kritik von Herr Prof. Dr. Walter Krämer, die er der Berliner Presse gegenüber äußerte und fügen hinzu, und zwar entgegen der Behauptung des Geschäftsführers des Berliner Mietervereins, der in dem Presseorgan zitiert wird, dass alle Vermieter und Mieterverbände den Mietspiegel anerkannt haben. Der Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e. V. erkennt diesen Mietspiegel nicht an, denn er ist inhaltlich falsch und überfordert die Berliner Mieterschaft erheblich. Er ist nicht nur eine statistische Schlamperei, sondern er ist lediglich Werkzeug und Erfüllungsgehilfe für den in Zweifel zu ziehenden § 558 BGB, um die Zustimmung zu einer zweifelhaften Mieterhöhung von den Mietern einzufordern. Die Zustimmung eines Mieters zu einer Mieterhöhung durch die Eigentümer ist nichts weiter als ein besonderes Folterwerkzeug gegen die gesamte Mieterschaft. Wer diesem Berliner Mietspiegel zustimmt weiß nichts über den tatsächlichen Zustand von Wohnungen und Gebäuden in unserer Bundeshauptstadt und diese Feststellung trifft auch auf alle Ballungsgebiete in unserem Land zu. Wie unqualifiziert der Berliner Mietspiegel ist, lässt sich übrigens trefflich in dem Handbuch für die Praxis von dem disserta Verlag mit dem Titel „Der Berliner Mietspiegel 2013“ nachlesen. Wer die 292 Seiten verinnerlichen konnte, einschließlich 19 Seiten Inhaltsverzeichnis, dürfte begriffen haben, dass nicht nur die deutschen Mietgesetze insgesamt die umfangreichsten auf unserem Planeten sind, sondern auch die unverständlichsten und unübersichtlichsten, die sich ein Einzelner gar nicht ausdenken kann.

Wir teilen die Meinung, dass der Mietspiegel ohne ausreichende Datenauswertung und Hinzuziehung aussagekräftiger Kriterien ein zusammengeschustertes Machwerk ist, das nur einer Seite dient und gleichzeitig den anderen zur Kasse bittet. Wir fordern erneut feste Bestandsmieten als Bruttowarmmiete pro m² ab 6,- €, sodass die Eigentümer sich selbst verpflichtet sind, Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten preiswert zu gestalten. Alle anderen Mittel sind untauglich eine vernünftige Mietpreispolitik zu gewährleisten. Die geforderte Rechtsverordnung vom Bund halten wir für eine Überregulierung. Angebot und Nachfrage regeln die Bruttowarmmiete. In einer großen Wohnanlage tauchte seit Anfang der Woche ein Flyer auf „Nie wieder Mieterhöhung. Vergabe auch bei negativer Schufa.“ Der Wohnungsanbieter ist erreichbar unter www.one-gmbh.com - entweder positive Werbung oder nur ein Jux. Dass Vermieter und Mieterverbände gemeinsam für den Mietspiegel 2013 werben, spricht eine deutliche Sprache, jedenfalls wir verstehen sie. Wenn Herr Prof. Dr. Krämer Zweifel an der Durchsetzung der Mietpreisbremse hat, so liegt er völlig richtig, sie ist eine Wahlkampferfindung und die Wahlen sind bekanntlich vorbei. Unsinnige Mieterhöhungen für marode Wohnungen in vergammelten Baukörpern, nur weil sie nach § 558 möglich sind, gehören dringend abgeschafft, denn sie führen zu Ungerechtigkeit und Maßlosigkeit von bestimmten Vermietern und Verwaltungen. Unser Präsident Heinz Troschitz fordert die Überarbeitung der deutschen Mietgesetzgebung und die Streichung der Paragrafen, die verbraucherunfreundlich sind und offensichtlich nur dem Abkassieren dienen. Weiter fordert er, den Berliner Mietspiegel abzuschaffen und Rahmenbedingungen für die Einführung der Bruttowarmmiete zu erarbeiten. Nur diese Vorschläge unseres Präsidenten sind eine echte Mietpreisbremse, die auch Auswirkungen auf die gesamte Vermieterpraxis haben würde und im Schlepptau ergäben sich Randbedingungen für die Schaffung von neuen Wohnungen zu bezahlbaren Mieten und deren Bewirtschaftungskosten. Unsere Empfehlung lautet: anders zu handeln als das folgende Zitat von Johann Wolfgang von Goethe: „Wir hängen unseren Fehlern gar zu gern das Gewand eines gütigen Gesetzes um.“

 

 


Post date: 2014-06-19 19:20:46
Post date GMT: 2014-06-19 17:20:46
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