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Ein Frühchen in der Schimmelwohnung



Soweit wäre es gekommen, wenn nicht wir, der Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. sofort eingeschritten wären. Entgegen eines Berichts aus einer heutigen Tageszeitung stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Noch während des Krankenhausaufenthaltes des Frühchens, kam die Mutter zu uns und schildete ihre jetzige Wohnsituation. Dunkle Schimmelflecken haben sich an den Decken gebildet und nach erster Kontaktaufnahme hat die

Gesellschaft, die wir nicht nennen dürfen, eine harte Vorgehensweise gegen uns angekündigt, sollten wir gemäß unserer Satzung Öffentlichkeit herstellen. Auch in dem heutigen Artikel ist die Gesellschaft nicht erwähnt. Es handelt sich um die T......, die auch einen Wohnungsbestand "An der Kappe" verwaltet und dort in ähnlicher Weise agiert und das seit Jahren, eine Mitarbeiterin hat schon in den ersten Kontakten mit der Familie den Fall heruntergespielt und sich dahingehend geäußert, sie hätte schließlich noch 800 andere Mieter zu betreuen.

Die erste Fleckenbehandlung mit Schimmel-Ex hat nichts gebracht. Wir haben daraufhin den Druck erhöht und jetzt wurden Trockengeräte aufgestellt. Die Trockengeräte waren derart laut und da auch der Schimmel da war, sind die Mieter mit ihrem Frühchen in den Partykeller des Schwiegervaters gezogen. Nicht nur, dass die Gesellschaft völlig

unzureichend gehandelt hat, dem Kind gegenüber geradezu verantwortungslos, nein, sie haben auch statt sofort eine Mietminderung zu gewähren, per Lastschrift die Miete eingezogen und spätere Gutschrift in Aussicht gestellt. Diese Gesellschaft liefert schon seit Jahren schlechte Betriebskostenabrechnungen und hat offensichtlich ihren Fokus auf marode Baukörper gerichtet. Dass die Gesellschaft keine adäquate Ersatzwohnung stellen wollte, spricht auch gegen eine mieterfreundliche Verhaltensweise, die wir allerdings auch nicht erwartet hatten. Wir haben in den letzten Monaten sehr oft unsere Hilfe angeboten und hatten zeitweise die Hoffnung, dass diese Verwaltung T...... sich weiter entwickeln will, um eine ordnungsgemäße Abrechnung und Verwaltung ihres Wohnungsbestandes zu gewährleisten. Die heute getroffene Aussage, eine Mietminderung nach Wiedereinzug der Mieter in die Wohnung zu gewähren, ist nicht die gängige Verfahrensweise in einem solch aktuellen Fall. Es gibt zwar eine mündliche Zusage, zur Übernahme der Stromkosten, aber die hätten die Mieter gerne schriftlich vor dem Einschalten der Trocknungsgeräte. Abschließend ist noch festzustellen, dass sich die Kontaktaufnahme für die Mieter sehr schwierig darstellt und auch der E-Mail-Kontakt durch uns rief keine Reaktion hervor. Auch wenn die Mieter in einer sehr schwierigen Situation sind und ohne Gegenleistung

zur Kasse gebeten werden, so ist wenigstens das Frühchen gut untergebracht, ohne das gesundheitliche Schäden eintreten werden. Dieser Fall sollte jungen Menschen und Eltern näher gebracht werden und als Warnung dienen.

 

 


Post date: 2013-01-07 20:16:08
Post date GMT: 2013-01-07 19:16:08
Post modified date: 2013-01-07 20:16:08
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